AGB

    1. Der Hundehalter verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber Hundesnuten.
    2. Der Hundehalter versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter Tierhalter im Sinne von §833 BGB (Tierhalterhaftung).
    3. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten, sowie schutzgeimpft ist. Läufige Hündinnen können am Gassiservice nicht teilnehmen.
    4. Der Hundehalter wurde über eventuelle Risiken ausführlich aufgeklärt und darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich der Hund in Gemeinschaft mit Artgenossen im freien Gelände bewegt.
    5. Für Schäden, die sein Hund während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt Hundesnuten keine Haftung; die Haftung des Dogwalkers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    6. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die während des Aufenthaltes durch seinen Hund entstehen (an Mensch/Hund/Sachgegenstand).
    7. Der Hundehalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt, in Kauf nimmt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt.
    8. Im Falle einer Verletzung des Hundes, auch soweit sie zum Tode des Tieres führen könnte, können von dem Hundehalter keine Ansprüche gegenüber Hundesnuten geltend gemacht werden.
    9. Hält der Dogwalker aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Hundehalter darin ein, dass der Dogwalker den Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Der hierdurch anfallende Zeitaufwand und eventuell anfallende Fahrtweg zum Tierarzt werden gesondert berechnet.
    10. Hundesnuten verpflichtet sich den Hund art- und verhaltensgerecht zu versorgen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
    11. Eine eventuelle Schlüsselübergabe wird schriftlich festgehalten. Bei evtl. entstandenen Schäden in der Wohnung können gegenüber Hundesnuten keine Ansprüche geltend gemacht werden.
    12. Dem Hundehalter ist bekannt, dass mit Unterschreiben dieses Vertrages keinerlei Rechtsansprüche gegenüber der haftungsbefreiten Partei geltend gemacht werden können. Sollte er eine Klage gegenüber Hundesnuten anstreben, kann dieses Dokument gerichtlich gegen ihn verwendet werden.
    13. Honorar: Die Preise für Spaziergänge können der Preisliste entnommen werden.
    14. Der Betrag bei Einzelabrechnungen / Zubuchungen wird, wenn nicht anders vereinbart, am Betreuungstag in bar bezahlt.
      Bei Abos ist der Betrag im Voraus zu bezahlen, spätestens bis zum 3.Werktag des Monats.
    15. Der Hundehalter nimmt zur Kenntnis, dass Absagen bei Einzelabrechnungen / Zubuchungen später als 9 Uhr am Vortag zu 50% berechnet werden. Absagen am selben Tag werden zu 100% in Rechnung gestellt.
    16. Bei einem acht Wochen im Voraus angekündigten Urlaub, von mindestens zwei durchgehenden Wochen, wird dem Hundehalter ein Rabatt von 50% auf den Abo-Preis im jeweiligen Monat erlassen.
    17. Der Hundehalter kann den Vertrag von unbestimmter Dauer jeder Zeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten, kündigen oder die Betreuungsform ändern. Kündigungserklärungen müssen spätestens am dritten Werktag des Monats bei Hundesnuten eingegangen sein. Kündigungen bedürfen der Schriftform.Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt ebenfalls für Hundesnuten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht tritt bei Gefährdung von Mensch oder Hund in Kraft.
    18. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
    19. Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt dann für alle weiteren Aufenthalte.
    20. Gerichtsstand ist Lübeck.